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Der
Bestattungsort und deren Art richten sich gewöhnlich
nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene
nichts festgelegt, sind die Angehörigen berechtigt
die Bestattung zu bestimmen. Es wird zwischen Erd- und
Feuerbestattung unterschieden.
Von
anonymer Beisetzung bis zur Seebestattung, wir sind
Ihnen bei Ihren Fragen gern behilflich.
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