Vorsorge

Vorsorgemöglichkeiten

Viele Menschen haben keine Angehörigen, die sich im Todes­fall kümmern könnten. Andere haben feste Vorstel­lungen von einer würdigen Bestattung. Egal aus welchen Gründen Sie sich für eine Vorsorgemöglichkeit entscheiden: Vorsorge zu treffen ist wichtig.

Treuhandvertrag

Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung  seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen.
Wer mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll.

Die Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts enthält zahlreiche Informationen zur Vorsorgevollmacht und die dazugehörigen Formulare.

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Sie finden in dieser Broschüre Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Auch wenn es niemandem leichtfällt: Wir sollten uns mit solchen Fragen schon in gesunden Tagen auseinandersetzen, bevor es zu spät dafür ist. Welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wünschen wir im Fall der Fälle.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht können Personen festlegen, wer bei Bedarf ihre Betreuung übernehmen soll, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht gilt eine Betreuungsverfügung nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Zunächst muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, ob eine Betreuung erforderlich ist. Die Entscheidung des Gerichts, wer die Betreuung übernimmt, können Sie mit einer gültigen Betreuungsverfügung lenken. Das Betreuungsgericht darf von Ihrem Vorschlag nur abweichen, falls die vorgesehene Person ungeeignet ist.